danke fuer liebi hab die informationen bekommen was ich brauchte , aber hab noch ein paar andere fragen,
Ich war geschieden und hatte noch mein exmanns namen benuzt als wir das k1 beantragten ,
( da alle unterlagen mit dem exmans namen sind , mein reissepass und so weiter ,
hatte ich kein nachweiss bild ID mit meinem maedchen namen ,
meine vohrherige scheidung ist auf mein geburtsnamen regiestriert ,
wo ich jezt mein mann lezten dez heirratete haben die behoerden mich mit meinem exmanns namen regiestriert ( da mein reissepass noch auf dem namen lauft und hatte keine anderen nachweiss )
jezt ist meine hochzeits urkunde mit dem alten ( exmanns name ) regiestriert ,
meine frage ist wenn ich jezt die namenserklaerung mache ,
kann ich das deutsche gesetz waehlen und der antrag nur mit meinem jezt neuen namen und geburts namen beantragen ,
oder muss ich den ex namen auch eintragen , ( ich will den exnamen nicht mehr benutzen , aber er ist auf meiner hochzeits urkunde ich will die namenserklaerung ohne alter namen beantragen , und spaeter auch mein neuer reissepass ohne exnamen beantragen ,) oder ist es absolute notwendig der exname einzutragen da der name auf der hochzeits urkunde ist ?
auch meine annerkennung der scheidung von deutschland ist auf mein geburts namen regiestriert ,
( die scheidung war in kanada , musste ne annerkennung fuer deutschland beantragen )
ich bin dankbar wenn mir jemand sagen kann ob ich den alten namen ohne probleme fallen lassen kann ,und der antrag nur mit geburts namen und jeziger ehenamen beantragen kann ?
